Athen: Über die Aufhebung der Entscheidung zur Haftentlassung von S.Nikitopoulos, V.Stathopoulos und Ch.Kortesis

„WEG MIT DEM HÄNDEN VON GENOSSEN V.STATHOPOULOS, CH.KORTESIS, S.NIKITOPOULOS“

Mit einer Entscheidung vom 20. Mai entschied der Oberste Gerichtshof [Areios Pagos], dass die Entscheidung zur Entlassung der drei anarchistischen Genossen, welche der Mitgliedschaft in die städtische Guerilla–Gruppe „Revolutionärer Kampf“ (Revolutionary Struggle) beschuldigt werden, widerrufen wird.

Sarantos Nikitopoulos, Christoforos Kortesis und Vaggelis Stathopoulos, welche jegliche Anschuldigungen vom ersten Moment an zurückgewiesen haben, wurden vor anderthalb Monaten auf Anweisung des Berufungsgerichtes entlassen. Mit einer beispiellosen und verdeckten Bewegung hat der Oberste Gerichtshof die Wiederinhaftierung unserer Genossen systematisiert, beweist damit ein weiteres Mal die enge Zusammenarbeit der Polizei und der juristischen Autoritäten und die rachsüchtige Wut des Regimes gegenüber den Genossen.

Vom ersten Moment an ihrer Verhaftung erklärten sie, dass sie davon überzeugt sind, dass ihre Verfolgung aufgrund ihrer subversiven Aktionen geschieht, ihre zuverlässliche Präsenz in der anarchistischen Bewegung seit Jahren, und zur Bestrafung von Beziehungen unter Genossen.

Momentan befinden sie sich noch immer auf freiem Fuss. Auf einer Pressekonferenz am 26. Mai erklärten die sechs AnwältInnen unter anderem: „Die eigentliche Tatsache des Ablaufs der zwölfmonatigen Untersuchungshaft in Verbindung mit der verfassungsmäßigen Garantie und das bedeutungsvolle Rechtsdenken des Obersten Gerichtshofes verhindert die Vollstreckung der Untersuchungshaft der Angeklagten.

Weg mit dem Händen von unserem Genossen
Wir werden keinen Genossen alleine lassen
Solidarität ist unsere Waffe

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